Softwarerecht

Softwarerecht

Die wirtschaftliche Bedeutung von Software ist sehr groß und wird in naher Zukunft noch erheblich zunehmen. Ebenso sind auch die damit verbundenen komplexen rechtlichen Fragen nicht zu unterschätzen. Angelegenheiten im Bereich des Softwarerechts können insbesondere die folgenden Rechtsgebiete berühren:

  • Urheberrecht
  • Patentrecht
  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Vertragsrecht
  • AGB-Recht

Wenn Sie einen Anwalt für Angelegenheiten im Bereich Softwarerecht benötigen, sind wir gerne für Sie da:

  1. Für Programmierer und Erfinder
  2. Für Nutzer von Software
  3. Für Softwareverträge

1. Für Programmierer und Erfinder

Wenn Sie beispielsweise ein Computerprogramm bzw. eine App entwickelt oder etwas erfunden haben und Ihre Erfindung Software oder einen Algorithmus umfasst, könnten Sie sich etwa mit folgenden Fragen und Anliegen konfrontiert sehen:

  • Kann man Software patentieren?
  • Patentierbarkeit von programmbezogenen Erfindungen
  • Schutz von Computerprogrammen/Apps
  • Schutz für Künstliche Intelligenz (KI-Patente)
  • Schutz für Maschinelles Lernen (ML-Patent)
  • Schutz von künstlichen neuronalen Netzen
  • Markenschutz/Titelschutz für Computergramme/Apps
  • Designschutz für graphische Elemente von Computergrammen/Apps
  • Erstellung von Software-Erstellungsverträgen/App-Erstellungsverträgen, Software-Überlassungsverträgen, Lizenzverträgen, Wartungsverträgen etc.
  • Gewährleistungsansprüche (Softwaremängel)
  • Produkthaftung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Rechtsverletzungen bei unerlaubter Nutzung Ihrer Software (Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft …)

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Angelegenheiten im Bereich Softwarerecht benötigen. Zudem können wir Ihnen auch patentanwaltliche, technische Unterstützung anbieten, beispielsweise bei der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen (CIE), KI-Erfindungen oder Erfindungen zum maschinellen Lernen.

Anwaltliche Unterstützung für Programmierer und Erfinder: Kontakt

2. Für Nutzer von Software

Auch die Nutzung von Software kann vielfältige rechtliche Fragen und Rechtsstreitigkeiten mit sich bringen. Dies gilt nicht nur dann, wenn Sie Individualsoftware speziell für sich erstellen lassen. Auch bei Standardsoftware kann die Vielfalt von Lizenzmodellen (z. B. Einzelplatzlizenz, Netzwerklizenz, Floating License/Concurrent User License, Named User License, Nodelocked License etc.) und Vertriebssystemen (z. B. Softwarekauf, Softwareleasing, Software as a Service (SaaS), Application Service Providing (ASP), gekoppelte Hardware- und Softwareverträge etc.) Beratungsbedarf auslösen. Spezielle Fragen stellen sich häufig auch beim Kauf von Gebrauchtsoftware, wobei insbesondere die strengen Anforderungen gemäß der UsedSoft-Rechtsprechung zu beachten sind, sowie im Zusammenhang mit Open Source Software, Free Software, Freeware und Shareware.

Des Weiteren vertreten wir Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich, wenn Sie mit Ansprüchen von Softwareherstellern konfrontiert werden, z. B.:

  • Lizenzaudit
  • Selbstständiges Beweisverfahren
  • Einstweilige Verfügung
  • Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wegen unberechtigter Softwarenutzung
  • Gerichtliches Hauptsacheverfahren
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreit um Software: Kontakt

3. Für Softwareverträge

Gerne begleiten wir Sie bei Ihren IT-Projekten und unterstützen Sie bei der vertraglichen Regelung. Wir beraten Sie individuell und entwerfen Softwareverträge genau nach Ihren Bedürfnissen. Da es sich bei IT-Verträgen um eine komplexe Materie handelt und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, von denen der wirtschaftliche Erfolg Ihres IT-Vorhabens mitunter abhängt, ist es nicht mit einem standardisierten Muster für einen Softwarevertrag getan. Je nachdem, ob Sie Lizenzgeber, Lizenznehmer oder Vertreiber/Distributor sind, können vertragliche Gestaltungen aus einer Vielzahl von Lizenz- und Vertriebsmodellen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten werden. Ebenso prüfen wir für Sie Ihnen von Ihrem potentiellen Vertragspartner vorgelegte Vertragsentwürfe, klären Sie über mögliche Risiken auf und zeigen Ihnen zielgerichtet etwaige für Sie günstigere Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Wir unterstützen Sie in Angelegenheiten des Softwarevertragsrecht, z. B. bei der Erstellung bzw. Prüfung von folgenden Verträgen:

  • Software-Entwicklungsvertrag/App-Entwicklungsvertrag
  • Software-Überlassungsvertrag/Software-Nutzungsvertrag/Software-Lizenzvertrag/Endbenutzerlizenzvertrag
  • Software-Wartungsvertrag/Software-Pflegevertrag
  • Software-Vertriebsvertrag/Software-Distributorvertrag
  • Software-Schulungsvertrag
  • Software-Leasingvertrag
  • Software-Kaufvertrag
  • gekoppelter Hardware- und Software-Vertrag
  • IT-Projektvertrag
  • IT-Consultingvertrag
Softwarevertrag erstellen oder prüfen lassen: Kontakt

Hierzu, wie auch bei Fragen und Rechtsstreitigkeiten im Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitnehmererfinderrecht sowie für die Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design etc.) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Über den Raum Bayreuth, Kulmbach, Coburg, Hof, Nürnberg und Fürth unterstützen wir Sie über Oberfranken und Bayern hinaus bundesweit und auch international.

Die Patenterie GbR

Die Patenterie GbR
Patent- und Rechtsanwaltssozietät

Bayreuth


Nürnberger Straße 19
95448 Bayreuth

Mo–Fr 8:30–16:00

Tel: + 49 921 | 50 70 86 0
Fax: + 49 921 | 50 70 86 26
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fürth


Vacher Str. 94c
90766 Fürth

nach Terminvereinbarung

Tel: + 49 921 | 50 70 86 0
Fax: + 49 921 | 50 70 86 26
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!