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Marke

Logos und Bezeichnungen, mit denen Sie Ihre Waren kennzeichnen, Ihre Dienstleistungen bewerben oder die Ihre Firma repräsentieren, können und sollten Sie als Marke registrieren lassen. In der Regel werden als Marke Wörter, Bilder oder Kombinationen hieraus angemeldet. Für eine Marke muss ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden, welches lediglich die Waren und Dienstleistungen umfassen sollte, welche von Ihnen auch vertrieben bzw. angeboten werden oder in absehbarer Zeit in Ihr Sortiment aufgenommen werden sollen. Für eine Marke, die über einen gewissen Zeitraum nicht benutzt wird (in Deutschland beispielsweise nach 5 Jahren), kann von Dritten eine Löschung beantragt werden. Die Laufzeit einer Marke beträgt 10 Jahre. Diese Laufzeit kann beliebig oft um 10 weitere Jahre verlängert werden.

Wir vertreten Sie in Markenangelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EU-Marken/Unionsmarken) und der WIPO (internationale Marken). Außerdem arbeiten wir mit Anwälten in anderen Ländern zusammen, die Ihre Interessen im jeweiligen Land vertreten. Ferner führen wir Markenrecherchen durch, um vor einer Anmeldung sicherzustellen, dass der Begriff/das Logo nicht bereits als Marke für einen Anderen registriert ist.

Zu unseren Leistungen im Zusammenhang mit Marken gehören unter anderem:

  • Markenanmeldung
    • deutsche Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
    • Unionsmarkenanmeldung beim EUIPO
    • internationale Markenanmeldung bei der WIPO (IR-Markenanmeldung)
  • Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen
  • Beratung und Vertretung im Markeneintragungsverfahren
  • Beantwortung von Mängelbescheiden
  • Beratung zum Aufbau und zur Pflege von Markenportfolios
  • Betreuung bei der Entwicklung einer passenden Markenstrategie
  • Schutzrechtsmanagement/Schutzrechtsverwaltung (Verlängerungen, Gebührenüberwachung, Gebührenzahlungen …)
  • Markenkollisionsüberwachung
  • Recherche nach bestehenden älteren Marken (Markenidentitätsrecherche)
  • Gutachtenerstellung
  • Erstellung und Prüfung von markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarungen/Koexistenzvereinbarungen
  • Vertretung in Widerspruchsverfahren/Nichtigkeitsverfahren/Löschungsverfahren/Verfallsverfahren auch vor dem Bundespatentgericht (BPatG),
  • Beratung zu möglicher Markenverletzung/Kennzeichenrechtsverletzung
  • Verfassen, Prüfen und Beantworten von Abmahnungen aus einer Marke/einem Kennzeichenrecht
  • Patentanwaltliche und rechtsanwaltliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Markenstreitfällen
  • Hinterlegung von Schutzschriften bei drohender einstweiliger Verfügung
  • Bundesweite Vertretung vor Gericht in einstweiligen Verfügungsverfahren durch Rechtsanwalt und Patentanwalt
  • Einlegen von Rechtsbehelfen gegen eine einstweilige Verfügung (z.B. Widerspruch, Antrag auf Anordnung der Klageerhebung, Antrag auf Aufhebung wegen veränderter Umstände)
  • Bundesweite Vertretung durch Rechtsanwalt und Patentanwalt bei Klagen aus einer Marke/einem Kennzeichenrecht
  • Einlegen von Rechtmitteln gegen Urteile/Beschlüsse in markenrechtlichen/kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Berufung, sofortige Beschwerde)

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