Logos und Bezeichnungen, mit denen Sie Ihre Waren kennzeichnen, Ihre Dienstleistungen bewerben oder die Ihre Firma repräsentieren, können und sollten Sie als Marke registrieren lassen. In der Regel werden als Marke Wörter, Bilder oder Kombinationen hieraus angemeldet. Für eine Marke muss ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden, welches lediglich die Waren und Dienstleistungen umfassen sollte, welche von Ihnen auch vertrieben bzw. angeboten werden oder in absehbarer Zeit in Ihr Sortiment aufgenommen werden sollen. Für eine Marke, die über einen gewissen Zeitraum nicht benutzt wird (in Deutschland beispielsweise nach 5 Jahren), kann von Dritten eine Löschung beantragt werden. Die Laufzeit einer Marke beträgt 10 Jahre. Diese Laufzeit kann beliebig oft um 10 weitere Jahre verlängert werden.
Wir vertreten Sie in Markenangelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EU-Marken/Unionsmarken) und der WIPO (internationale Marken). Außerdem arbeiten wir mit Anwälten in anderen Ländern zusammen, die Ihre Interessen im jeweiligen Land vertreten. Ferner führen wir Markenrecherchen durch, um vor einer Anmeldung sicherzustellen, dass der Begriff/das Logo nicht bereits als Marke für einen Anderen registriert ist.
Zu unseren Leistungen im Zusammenhang mit Marken gehören unter anderem:
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