Patent

Patente werden für Erfindungen auf sämtlichen Gebieten der Technik erteilt. Ein Patent kann auf eine Vorrichtung und/oder auf ein Verfahren gerichtet sein. Ein Patent wird vor seiner Erteilung im Patentamt nach einer Prüfung der Formvorschriften einer Prüfung im Hinblick auf das Vorliegen von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit unterzogen. In Deutschland muss der Antrag auf Durchführung der Prüfung innerhalb von 7 Jahren nach dem Anmeldetag gestellt werden, andernfalls verfällt die Patentanmeldung. Die maximale Laufzeit eines Patentes beträgt 20 Jahre. Innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag eines Patents können im In- und Ausland Patentnachanmeldungen vorgenommen werden, welche die gleiche Erfindung betreffen und die Priorität der älteren Patentanmeldung in Anspruch nehmen.

Obwohl in den meisten Fällen bei Patentanmeldungen kein Vertretungszwang besteht, empfiehlt es sich die Hilfe eines Patentanwalts oder eines Fachanwalts mit fundierten technischen Kenntnissen in Anspruch zu nehmen, damit die Erfindung in der Patentanmeldung ausreichend und möglichst breit beschrieben ist und auch der beabsichtigte Schutzumfang erreicht wird. Zudem kann Sie ein Patentanwalt/Fachanwalt im Vorfeld einer Patentanmeldung im Hinblick auf die Anmeldestrategie beraten. Häufig empfiehlt es sich auch eine Recherche durchzuführen, um die Wertigkeit der Erfindung beurteilen zu können.

Ein Patentanwalt/Fachanwalt unterstützt zudem bei weiteren Aspekten und Fragestellungen zum Thema Patentrecht und den im Zusammenhang zu Erfindungen auftretenden Fragen, bspw. des Arbeitnehmererfindergesetzes und der Erfindervergütung.

Wir vertreten unsere Mandanten in nationalen und internationalen Patentangelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt und der WIPO. Außerdem arbeiten wir mit zahlreichen Anwälten weltweit zusammen, die nationale Patente in ihrem jeweiligen Land betreuen. Gerne beraten wir Sie zu den Themen Patentanmeldungen, Patentrecht und Arbeitnehmererfindung in unseren Kanzleiräumen in Bayreuth und Coburg (Oberfranken) und in Fürth (Mittelfranken).

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster werden für technische Erfindungen eingetragen, sofern diese neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Verfahren können durch ein Gebrauchsmuster nicht geschützt werden. Ein deutsches Gebrauchsmuster wird im Patentamt im Gegensatz zu einem Patent vor seiner Eintragung nicht im Hinblick auf das Vorliegen von Neuheit und das Vorliegen eines erfinderischen Schrittes geprüft. Deshalb sollte ein Gebrauchsmusteranmelder die Schutzfähigkeit seiner Erfindung sorgfältig prüfen bzw. prüfen lassen, bevor er aus einem Gebrauchsmuster Rechte gegen einen Verletzer geltend macht. In Deutschland besteht die Möglichkeit, durch die Stellung eines Rechercheantrags beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Recherche vornehmen zu lassen.

Für Gebrauchsmuster empfiehlt es sich häufig wie bei Patentanmeldungen vor einer Anmeldung eine Recherche durchzuführen, um die Wertigkeit der Erfindung im Hinblick auf den bereits existierenden Stand der Technik beurteilen und abschätzen zu können

Rechte aus dem Gebrauchsmuster können bereits nach dessen Eintragung (in der Regel zehn Wochen nach der Anmeldung) geltend gemacht werden. Die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters in Deutschland beträgt 10 Jahre. Zu einem Gebrauchsmuster können Patent-Nachanmeldungen im In- und Ausland innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag des Gebrauchsmusters vorgenommen werden, welche die gleiche Erfindung betreffen und die Priorität des älteren Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen.

Es empfiehlt sich bei Erfindungen, die durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden sollen, wie bei Patentanmeldungen, einen Patentanwalt/Fachanwalt hinzuzuziehen, auch wenn kein Vertretungszwang besteht. Ein Patentanwalt/Fachanwalt kann Sie zu sämtlichen Fragen des Gebrauchsmusterrechts beraten.

Wir vertreten unsere Mandanten in Gebrauchsmusterangelegenheiten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht. Außerdem arbeiten wir mit Anwälten in anderen Ländern zusammen, die nationale Gebrauchsmuster in ihrem jeweiligen Land betreuen. Gerne beraten wir Sie zu den Themen Gebrauchsmuster, Gebrauchsmusterrecht und Arbeitnehmererfindung in unseren Kanzleiräumen in Bayreuth und Coburg (Oberfranken) und in Fürth (Mittelfranken).

Zu unseren Leistungen im Zusammenhang mit Patenten/Gebrauchsmustern gehören unter anderem:

  • Patentanmeldung
    • deutsche Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
    • europäische Patentanmeldung (EP beim Europäischen Patentamt (EPA)
    • internationale Patentanmeldung (PCT)
  • Ausarbeitung von Patentanmeldungen/Gebrauchsmusteranmeldungen
  • Ausarbeitung von Nachanmeldungen mit Beanspruchung der Priorität einer früheren Anmeldung
  • Beratung und Vertretung in Patenterteilungsverfahren vor dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Beratung und Vertretung in Patenterteilungsverfahren vor dem europäischen Patentamt (EPA)
  • Beratung und Vertretung in Anmeldebeschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht
  • Beratung und Vertretung in Anmeldebeschwerdeverfahren vor dem europäischen Patentamt (EPA)
  • Beantwortung von Mängelbescheiden/Prüfungsbescheiden
  • Gebrauchsmusteranmeldung
  • Erfinderberatung für Start-Ups, Existenzgründer, Erfinder
  • Beratung zur Arbeitnehmererfindervergütung/Erfinderrecht
  • Schutzrechtsmanagement/IP-Management
  • Verlängerungen, Gebührenüberwachung, Gebührenzahlungen
  • Schutzrechtsmonitoring
  • Patentüberwachung
  • Beratung und Entwicklung von individuellen IP-Strategien
  • Beratung und Entwicklung von individuellen Schutzrechtsstrategien
  • Recherchen zum Stand der Technik
  • Recherchen zu älteren Rechten
  • Freedom-To-Operate Analyse (FTO-Analyse)
  • Gutachtenerstellung
  • Due-Diligence-Prüfung
  • Nichtigkeitsrecherche/Einspruchsrecherche
  • Vertretung in Patenteinspruchsverfahren/Patentnichtigkeitsverfahren
  • Vertretung in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren
  • Beratung zu Patentverletzung/Gebrauchsmusterverletzung
  • Beratung bei Nachahmungen /Plagiaten
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA-Agreements)
  • Verfassen, Prüfen und Beantworten von Abmahnungen aus einem Patent/Gebrauchsmuster
  • Patentanwaltliche und rechtsanwaltliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Patentstreit-/Gebrauchsmusterstreitfällen
  • Hinterlegung von Schutzschriften bei drohender einstweiliger Verfügung
  • Bundesweite Vertretung vor Gericht in einstweiligen Verfügungsverfahren durch Rechtsanwalt und Patentanwalt
  • Einlegen von Rechtsbehelfen gegen eine einstweilige Verfügung (z.B. Widerspruch, Antrag auf Anordnung der Klageerhebung, Antrag auf Aufhebung wegen veränderter Umstände)
  • Bundesweite Vertretung durch Rechtsanwalt und Patentanwalt bei Klagen aus einem Patent/Gebrauchsmuster
  • Einlegen von Rechtmitteln gegen Urteile/Beschlüsse in patentrechtlichen/gebrauchsmusterrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Berufung, sofortige Beschwerde)

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